Kostenübernahme durch Krankenkassen
Bitte beachte
1. Ich werde von dir bezahlt, nicht von der Krankenkasse. Die Krankenkasse zahlt dich, du zahlst mich. Auf der Rechnung steht deinen Name und nicht der Name der Krankenkasse.
2. Wenn deine Versicherung die Kosten übernimmt, bleibt der Bestellvorgang derselbe – Die Anzahlung muss bei der Bestellung der Prothese bezahlt werden und zwei Wochen vor dem Versenden der Prothese, muss der Restbetrag bei mir eingegangen sein.
Um einen Kostenvoranschlag zu bekommen, schreibe mir bitte eine Mail mit deinen Namen und Anschrift.
Nützliche Informationen für den Antrag
Seite 55, ‘Penis-Hoden-Epithesen’
Seite 38-39, ‘Versorgung mit technischen Produkten / Hilfsmitteln’
Links zu Informationen über Kostenübernahme im Allgemeinen (auf Deutsch, in Bezug auf Deutschland)
Folgenden habe ich vor einiger Jahren Zusammengestellt. Die Informationen ist noch zutreffend.
Häufige Erklärungen für die
Ablehnung mit entsprechenden Gegenargumente
1. Ablehnungsgrund:
‘Die Prothese steht nicht ins Hilfsmittelvezeichnis*.
Gegenargumente:
Zitat: Zur Hilfsmittelverzeichnis „Alle von der Leistungspflicht umfassten medizinischen Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet (§ 139 SGB V). Dabei ist das Hilfsmittelverzeichnis keine Positivliste, sondern eine unverbindliche Empfehlungshilfe. In der Praxis heißt das, dass auch Hilfs- mittel, die (noch) nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, durch die GKV erstattungsfähig sind (vgl. BSG-Urteil vom 29.09.97, AZ.: 8 RKn 27/96 und BSG-Urteil vom 31.08.2000, AZ.: B 3 KR 21/99).“
Zittiert von:
2. Ablehnungsgrund:
‘Die Prothese handelt sich um eine Epithese und keine Prothese.’ ODER ‘Die Prothese handelt sich um eine Prothese und keine Epithese.’
Gegenargumente:
(Die genaue Bezeichnung ist unklar, aber klar ist, dass es sich um ein Körperzusatzstück handelt.)
Zitat: Das Gesetzt zur Kostenübernahme von medizinische Hilfsmitteln „(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind.“
Zittiert von:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
3. Ablehnungsgrund:
‘Kostenübernahme ist nach SGB 5 § 34 Abs. 4 ausgeschloßen.“ Unter Bezugnahme auf:
"Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz"’
Zittert von:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__34.html
Gegenargumente:
Die Prothese ist kein Arzneimittel (= Medikament, Heilmittel), sondern ein Hilfsmittel (Körperzusatzstück/ Prothese oder Epithese). Der Abschnitt bezieht sich auf „Arzneimitteln“ und nicht auf „Hilfsmitteln“.
Danke weiterhin an alle, die ihren Ideen, Gespräche, Ablehnungen und Zusagen von deren Krankenkassen bisher mitgeteilt haben.
Wenn du helfen möchtest, die Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu erhöhen, teile mir bitte deine Ideen oder Informationen/ Erfahrungen mit info@tyron2.net.