Kostenübernahme durch Krankenkassen



Die t2 Prothese ist ein registriertes Medizinprodukt im Sinne der EU-Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745).


Wir haben jetzt ein „Antragshilfe-Paket“ für den Antrag auf Kostenübernahme in Deutschland. 
Ein großes Dankeschön geht an dem, der das Infopaket erstellt hat.




t2 prosthetics steht mit keiner Krankenkasse in Verhandlung. Ich kann dir gerne dabei Hilfe leisten, aber -  Ich besitze nicht genügend Mittel, um den Verlauf und die Kommunikation mit den individuellen Kassen zu übernehmen.



Bitte beachte


1. Ich werde von dir bezahlt, nicht von der Krankenkasse. Die Krankenkasse zahlt dich, du zahlst mich. Auf der Rechnung steht deinen Name und nicht der Name der Krankenkasse.

2. Wenn deine Versicherung die Kosten übernimmt, bleibt der Bestellvorgang derselbe – Die Anzahlung muss bei der Bestellung der Prothese bezahlt werden und zwei Wochen vor dem Versenden der Prothese, muss der Restbetrag bei mir eingegangen sein.

 


Um einen Kostenvoranschlag zu bekommen, schreibe mir bitte eine Mail mit deinen Namen und Anschrift.


Im Kostenvoranschlag stehen u.a. eine kurze Beschreibung der Prothese, Zertifizierung und Registrierung, ein Paar Daten zur Herstellung, die Kosten. 



Wenn du in Deutschland wohnst, schicke ich dir zusätzlich ein kommentierter Auszug aus dem 
„GKV-Hilfsmittelverzeichnis 35.27.01.0001 Anhang Kostenvoranschlag” Sowie das „Antragshilfepaket“, das eine Checkliste für Dokumente, Vorlagen/Beispiele und eine Liste von Organisationen, die helfen können, enthält. 




Wenn du nicht in Deutschland wohnst, sende ich dir einen Kostenvoranschlag (auf Englisch, Deutsch oder Französisch) der allgemeiner formuliert ist. Gerne kannst du mir länderspezifische Informationen geben, die ich dann eventuell hinzufügen kann.
 




Nützliche Informationen für den Antrag

 

 

Seite 55, ‘Penis-Hoden-Epithesen’

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/hilfsmittel/fortschreibungen_aktuell/2018_2/HiMi_Produktgruppe_35_Epithesen_03-2018.pdf

 

 

Seite 38-39,  Versorgung mit technischen Produkten / Hilfsmitteln’

https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Begutachtungsgrundlagen_GKV/BGA_Transsexualismus_201113.pdf

 

 



Links zu Informationen über Kostenübernahme im Allgemeinen (auf Deutsch, in Bezug auf Deutschland)


https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/hilfsmittel-beantragen-wie-geht-das-richtig-6895

 

 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/hilfsmittel-was-tun-bei-ablehnung-der-krankenkasse-62294

 

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/k/kostenerstattung-in-der-gkv.html




Folgenden habe ich vor einiger Jahren Zusammengestellt. Die Informationen ist noch zutreffend.

Häufige Erklärungen für die Ablehnung mit entsprechenden Gegenargumente


1. Ablehnungsgrund:

‘Die Prothese steht nicht ins Hilfsmittelvezeichnis*.

Gegenargumente:

Zitat:  Zur Hilfsmittelverzeichnis
„Alle von der Leistungspflicht umfassten medizinischen Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet (§ 139 SGB V). Dabei ist das Hilfsmittelverzeichnis keine Positivliste, sondern eine unverbindliche Empfehlungshilfe. In der Praxis heißt das, dass auch Hilfs- mittel, die (noch) nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, durch die GKV erstattungsfähig sind (vgl. BSG-Urteil vom 29.09.97, AZ.: 8 RKn 27/96 und BSG-Urteil vom 31.08.2000, AZ.: B 3 KR 21/99).“

Zittiert von:

https://www.eurocom-info.de/fileadmin/freigabe/user_upload/Dokumente_eurocom/pdf_Dokumente_eurocom/Positionspapier_Weg_der_Zulassung_von_Hilfsmitteln.pdf


2. Ablehnungsgrund:

‘Die Prothese handelt sich um eine Epithese und keine Prothese.’ ODER ‘Die Prothese handelt sich um eine Prothese und keine Epithese.’

Gegenargumente:

(Die genaue Bezeichnung ist unklar, aber klar ist, dass es sich um ein Körperzusatzstück handelt.)

Zitat:  Das Gesetzt zur Kostenübernahme von medizinische Hilfsmitteln
„(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind.“

Zittiert von:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

 


3. Ablehnungsgrund:

‘Kostenübernahme ist nach SGB 5 § 34 Abs. 4 ausgeschloßen.“ Unter Bezugnahme auf:

"Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz"’

Zittert von:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__34.html

 

Gegenargumente:

Die Prothese ist kein Arzneimittel (= Medikament, Heilmittel), sondern ein Hilfsmittel (Körperzusatzstück/ Prothese oder Epithese). Der Abschnitt bezieht sich auf „Arzneimitteln“ und nicht auf „Hilfsmitteln“.

 



Danke weiterhin an alle, die ihren Ideen, Gespräche, Ablehnungen und Zusagen von deren Krankenkassen bisher mitgeteilt haben.


Wenn du helfen möchtest, die Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu erhöhen, teile mir bitte deine Ideen oder Informationen/ Erfahrungen mit info@tyron2.net.